Teilnahme |
|
Die Veranstaltungen der Volkshochschule stehen jedermann offen.
In Einzelfällen kann die Zulassung von Teilnehmern vom Nachweis
sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden. |
|
|
Vertragsabschluß |
|
Mit der Anmeldung und der Annahme durch die vhs kommt unter
Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geschäftsvertrag
zustande. |
|
|
Anmeldung |
|
Eine Anmeldung vor Kursbeginn ist für alle Veranstaltungen
- ausgenommen Veranstaltungen mit dem Vermerk ,,Abendkasse" -
erforderlich.
Anmeldemöglichkeiten:
- Zusendung (brieflich oder per Fax) der im Programmheft
abgedruckten Anmeldeformulare
- telefonische Anmeldung bei der vhs-Geschäftsstelle unter
Erteilung einer mündlichen Abbuchungsermächtigung;
- persönliche Anmeldung in der vhs-Geschäftsstelle,
wo Sie bar oder per Scheck bezahlen oder eine Abbuchungsermächtigung
erteilen können.
Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie keine
gesonderte Anmeldebestätigung.
Sollte eine Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet
haben, nicht stattfinden bzw. bereits ausgebucht sein, werden Sie
benachrichtigt |
|
|
Zahlungsverpflichtung |
|
Die vereinbarte Kursgebühr wird mit der Anmeldung zur
Zahlung fällig. Falls nach erteilter Abbuchungsermächtigung
die fällige Kursgebühr bis zum ersten Kurstag noch nicht
von Ihrem Konto abgebucht wurde, sind Sie trotzdem verbindlich im
Kurs angemeldet. Die vhs behält sich aus
verwaltungsorganisatorischen Gründen vor; die fällige
Kursgebühr erst bei oder kurz nach Kursbeginn abzubuchen.
Wir weisen nachdrücklich darauf hin, daß für
Teilnehmer, die nicht zum Kurs erscheinen oder den Kurs vorzeitig
abbrechen, die volle Kursgebühr berechnet/abgebucht werden muß. |
|
|
Gebührenermäßigung |
|
Schüler; Studenten und Wehrdienst-/Zivildienstleistende
erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises eine Kursgebührenermäßigung.
Genauere Bestimmungen finden Sie im Vorspann der einzelnen
Volkshochschulen! Materialkosten sind von der Ermäßigung
ausgeschlossen. |
|
|
|
© Januar 2010
Volkshochschule Weilheim e.V. |
|
|