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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AUFGABEN DER VOLKSHOCHSCHULE

  • Weiterbildung als Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung

  • Weiterbildung als Beitrag zur Erweiterung des Verständnisses für ein komplizierter werdendes Leben und eine sich rasch wandelnde Welt

  • Weiterbildung als Beitrag zur Entwicklung der sozialen Fähigkeiten und zur Erhaltung humaner Lebensbedingungen


Die vhs ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

Teilnahme

Die Veranstaltungen der Volkshochschule stehen jedermann offen. In Einzelfällen kann die Zulassung von Teilnehmern vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

Vertragsabschluß

Mit der Anmeldung und der Annahme durch die vhs kommt unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geschäftsvertrag zustande.

Anmeldung

Eine Anmeldung vor Kursbeginn ist für alle Veranstaltungen - ausgenommen Veranstaltungen mit dem Vermerk ,,Abendkasse" - erforderlich.
Anmeldemöglichkeiten:
  • Zusendung (brieflich oder per Fax) der im Programmheft abgedruckten Anmeldeformulare
  • telefonische Anmeldung bei der vhs-Geschäftsstelle unter Erteilung einer mündlichen Abbuchungsermächtigung;
  • persönliche Anmeldung in der vhs-Geschäftsstelle, wo Sie bar oder per Scheck bezahlen oder eine Abbuchungsermächtigung erteilen können.
Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie keine gesonderte Anmeldebestätigung.
Sollte eine Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben, nicht stattfinden bzw. bereits ausgebucht sein, werden Sie benachrichtigt

Zahlungsverpflichtung

Die vereinbarte Kursgebühr wird mit der Anmeldung zur Zahlung fällig. Falls nach erteilter Abbuchungsermächtigung die fällige Kursgebühr bis zum ersten Kurstag noch nicht von Ihrem Konto abgebucht wurde, sind Sie trotzdem verbindlich im Kurs angemeldet. Die vhs behält sich aus verwaltungsorganisatorischen Gründen vor; die fällige Kursgebühr erst bei oder kurz nach Kursbeginn abzubuchen.
Wir weisen nachdrücklich darauf hin, daß für Teilnehmer, die nicht zum Kurs erscheinen oder den Kurs vorzeitig abbrechen, die volle Kursgebühr berechnet/abgebucht werden muß.

Gebührenermäßigung

Schüler; Studenten und Wehrdienst-/Zivildienstleistende erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises eine Kursgebührenermäßigung. Genauere Bestimmungen finden Sie im Vorspann der einzelnen Volkshochschulen! Materialkosten sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.
© Januar 2010 Volkshochschule Weilheim e.V.