Recht

A0201 Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Florian Enzensberger, Rechtsanwalt
Mittwoch, 14. April 2010, 19.00 Uhr, 1 Abend
Unterrichtsraum I Obere Stadt 66, 1. Stock
€ 10,00 / Max 18 TN
Die Anzahl der betreuungsbedürftigen Personen nimmt stetig zu. Derzeit werden bundesweit ca. 1 Mio. Personen, die selbst nicht mehr in der Lage sind ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu regeln, ein Betreuer zur Seite gestellt. Jede dieser Personen, die nicht mittels einer Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung vorsorgt, läuft Gefahr, dass Dritte über ihr Schicksal gegen oder über ihren Willen hinweg entscheiden. Eine vernünftige Vorsorgeregelung nebst Patientenverfügung schafft hier ein Stück Autonomie und Selbstbestimmung, da hierdurch alle erforderlichen Angelegenheiten und insbesondere die persönliche Lebensgestaltung geregelt werden kann.
© Januar 2010 Volkshochschule Weilheim e.V.