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Förderung von Gesundheitskursen

Seit dem Jahr 2000 ist im § 20 Sozialgesetzbuch V geregelt, bei welchen Gesundheitskursen eine Teilnahme durch die Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden kann. Dabei sind Maßstäbe zugrunde gelegt, die der Sichtweise von Krankenversicherungsträgern entsprechen, in vielen Fällen aber nicht der von Bildungseinrichtungen.

Die Gesundheitskurse der Volkshochschule orientieren sich an Kriterien die neben medizinischen auch andere fachliche, vor allem aber pädagogische Gesichtspunkte berücksichtigen. Sie bieten eine hohe Qualität, auch wenn sie nicht zu dem Teil des Angebots gehören, der nach den gesetzlichen Vorgaben von Krankenkassen gefördert werden kann.

Um möglichst vielen vhs- TeilnehmerInnen eine Förderung zu ermöglichen, verhandeln die Volkshochschulen laufend mit Krankenkassen-Verbänden auf Landes- und Bundesebene und betreiben einen erheblichen Verwaltungsaufwand (Ausstellen von Teilnahmebestätigungen, erstellen von Kurslisten, die den Krankenkassen für eine mögliche Förderung vorgelegt werden etc.).

Bei Fragen, ob und wie Ihre Teilnahme an einem vhs -Gesundheitskurs gefördert wird, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Auf Anfrage erhalten Sie von uns eine Kursbestätigung bei einer Teilnahme von mind. 80 % der Kursstunden und gegebenenfalls einen Stempel für Ihr Bonusheft.